Ein umfassender Ratgeber, der Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Aufgaben begleitet
Der Tod eines geliebten Menschen ist eine der schwierigsten Situationen im Leben. Trotz der emotionalen Belastung gibt es einige wichtige Schritte, die sofort eingeleitet werden müssen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, in dieser schweren Zeit nichts Wichtiges zu übersehen.
Wenn Sie eine verstorbene Person auffinden, kontaktieren Sie unverzüglich:
Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und erstellt den Totenschein (auch Leichenschauschein genannt). Dieses Dokument ist für alle weiteren Schritte unverzichtbar.
Suchen Sie folgende Dokumente, falls vorhanden:
Informieren Sie zunächst nur die engsten Familienangehörigen und Freunde persönlich. Eine größere Benachrichtigung kann später erfolgen, wenn Sie die wichtigsten Formalitäten geklärt haben.
Nehmen Sie sich Zeit zum Trauern und lassen Sie sich bei den folgenden Schritten von Vertrauenspersonen unterstützen.
Ein Bestattungsunternehmen sollte innerhalb der ersten 24-36 Stunden beauftragt werden. Das Unternehmen übernimmt:
→ Ausführliche Checkliste für die ersten Stunden nach dem Todesfall
Nach den ersten Sofortmaßnahmen folgen in den ersten 3-7 Tagen weitere wichtige Aufgaben. Lassen Sie sich dabei von Freunden oder Familie unterstützen.
Frist: Innerhalb von 3 Werktagen nach dem Todesfall
Die Sterbeurkunde ist eines der wichtigsten Dokumente und wird für fast alle weiteren Schritte benötigt. Sie beantragen diese beim Standesamt des Sterbeortes.
Benötigte Unterlagen:
Achtung Fristen: Einige Versicherungen müssen innerhalb von 48 Stunden informiert werden!
Folgende Versicherungen sind besonders zeitkritisch:
Weitere Versicherungen können mit etwas mehr Zeit informiert werden:
→ Komplette Übersicht: Welche Versicherungen müssen gekündigt werden?
Falls ein handschriftliches Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) eingereicht werden.
Das Nachlassgericht:
Gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen planen Sie die Trauerfeier und Beisetzung. In Deutschland gibt es folgende Bestattungsarten:
Um laufende Kosten zu stoppen, sollten Sie zeitnah folgende Verträge kündigen:
Gesetzliche Meldepflicht: Innerhalb von 1 Monat gemäß § 33 ErbStG
Informieren Sie die Bank über den Todesfall. Dafür benötigen Sie:
→ Ratgeber: Finanzielle Angelegenheiten nach Todesfall regeln
Auch nach der Trauerfeier gibt es noch einige wichtige Aufgaben zu erledigen:
Hinterbliebene haben möglicherweise Anspruch auf:
Kontaktieren Sie die Deutsche Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 (kostenlos) oder vereinbaren Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle.
Als Erbe müssen Sie die letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen abgeben. Die Frist beträgt 7 Monate nach dem Tod (bzw. bei Beauftragung eines Steuerberaters länger).
Je nach Höhe des Erbes und Verwandtschaftsgrad müssen Sie möglicherweise Erbschaftssteuer zahlen. Es gelten folgende Freibeträge:
Die Grabpflege ist Aufgabe des Grabnutzungsberechtigten (meist die Angehörigen). Entscheiden Sie über:
Verschicken Sie Danksagungskarten an alle Trauergäste, die Anteilnahme gezeigt haben. Dies ist eine persönliche Geste, aber keine Pflicht.
Vergessen Sie nicht den digitalen Nachlass:
Übersichtliche Checkliste für die ersten Stunden nach dem Todesfall mit allen wichtigen Schritten
Schritt-für-Schritt Anleitung: Wo, wie und welche Unterlagen Sie benötigen
Umfassender Leitfaden zu Bestattungsarten, Kosten und Organisation der Trauerfeier
Alles zu Testament, Erbschein, Erbausschlagung und Nachlassverwaltung
Welche Versicherungen müssen informiert werden und welche Fristen gelten?
Komplette Übersicht aller zu kündigenden Verträge mit Musterschreiben
Bank, Konten, Vollmachten und finanzielle Regelungen nach dem Todesfall
Hilfe und Unterstützung in der Trauerphase: Anlaufstellen und Tipps
Bei einem erwarteten Tod zu Hause kontaktieren Sie die Hausarztpraxis. Bei unerwartetem Tod rufen Sie den ärztlichen Notdienst (116 117) oder bei unklaren Umständen die Polizei (110). Der Arzt muss den Tod offiziell feststellen und einen Totenschein ausstellen.
Die Sterbeurkunde muss innerhalb von 3 Werktagen nach dem Todesfall beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Das Standesamt am Sterbeort ist zuständig, nicht am Wohnort des Verstorbenen.
Besonders zeitkritisch sind: Sterbegeldversicherung (24-48h), Unfallversicherung bei Unfalltod (48h) und Lebensversicherung (so schnell wie möglich). Kranken- und Pflegeversicherung sollten innerhalb von 7 Tagen informiert werden.
Grundsätzlich zahlen die Erben die Bestattungskosten aus dem Nachlass. Bei Überschuldung oder wenn keine Erben vorhanden sind, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Sozialbestattung gestellt werden. Die Kosten können auch von der Sterbegeldversicherung gedeckt werden, falls vorhanden.
Nicht immer. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine Kontovollmacht über den Tod hinaus können ausreichen. Der Erbschein kostet Gebühren (abhängig vom Nachlasswert) und ist vor allem bei Immobilien oder wenn die Erbfolge unklar ist notwendig.
Sie haben 6 Wochen Zeit ab Kenntnis vom Erbfall, um das Erbe auszuschlagen. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erfolgen. Achtung: Nach Beantragung eines Erbscheins ist keine Ausschlagung mehr möglich!
Gesetzlich müssen Sie die Bank innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis vom Todesfall informieren (§ 33 ErbStG). Die Bank sperrt dann zunächst die Konten. Mit Erbschein, notariellem Testament oder Kontovollmacht über den Tod hinaus erhalten Sie als Erbe Zugriff.
Verträge gehen grundsätzlich auf die Erben über. Viele Verträge haben aber ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Informieren Sie die Vertragspartner schriftlich mit Sterbeurkunde und kündigen Sie nicht mehr benötigte Verträge zeitnah, um Kosten zu sparen.
Der digitale Nachlass gehört zur Erbmasse. Erben haben Anspruch auf Zugang zu E-Mails, Social Media und anderen Online-Accounts. Kontaktieren Sie die Plattformen mit Sterbeurkunde und Erbennachweis. Facebook und Instagram bieten spezielle Gedenkkonten an.
Bei finanzieller Bedürftigkeit kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden (Sozialbestattung). Auch die gesetzliche Rentenversicherung zahlt in bestimmten Fällen ein Sterbegeld. Zudem gibt es eventuell Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung.