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Todesfall in der Familie: Was jetzt zu tun ist

Ein umfassender Ratgeber, der Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Aufgaben begleitet

Das Wichtigste in Kürze

Sofortmaßnahmen direkt nach dem Todesfall

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine der schwierigsten Situationen im Leben. Trotz der emotionalen Belastung gibt es einige wichtige Schritte, die sofort eingeleitet werden müssen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, in dieser schweren Zeit nichts Wichtiges zu übersehen.

1 Arzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen

Wenn Sie eine verstorbene Person auffinden, kontaktieren Sie unverzüglich:

  • Bei erwartetem Tod zu Hause: Die behandelnde Hausarztpraxis
  • Bei unerwartetem Tod: Den ärztlichen Notdienst (116 117) oder Notruf (112)
  • Bei unklaren Umständen: Die Polizei (110)

Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und erstellt den Totenschein (auch Leichenschauschein genannt). Dieses Dokument ist für alle weiteren Schritte unverzichtbar.

Gut zu wissen: In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen übernehmen die Einrichtungen diese Aufgabe automatisch. Sie werden als Angehöriger entsprechend informiert.

2 Wichtige Dokumente sofort sichern

Suchen Sie folgende Dokumente, falls vorhanden:

  • Organspendeausweis: Zeitkritisch! Sofort dem Arzt vorlegen
  • Bestattungsverfügung: Enthält Wünsche zur Bestattungsart
  • Patientenverfügung: Falls noch medizinische Maßnahmen laufen
  • Testament: Für spätere Nachlassregelung
  • Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde und Heiratsurkunde

3 Engste Angehörige benachrichtigen

Informieren Sie zunächst nur die engsten Familienangehörigen und Freunde persönlich. Eine größere Benachrichtigung kann später erfolgen, wenn Sie die wichtigsten Formalitäten geklärt haben.

Nehmen Sie sich Zeit zum Trauern und lassen Sie sich bei den folgenden Schritten von Vertrauenspersonen unterstützen.

4 Bestattungsunternehmen beauftragen

Ein Bestattungsunternehmen sollte innerhalb der ersten 24-36 Stunden beauftragt werden. Das Unternehmen übernimmt:

  • Die Überführung des Verstorbenen
  • Die hygienische Versorgung
  • Organisation der Bestattung
  • Beratung zu allen weiteren Schritten
  • Oft auch Hilfe bei Behördengängen
Tipp: Holen Sie wenn möglich Angebote von mehreren Bestattern ein. Die Kosten können erheblich variieren. Ein seriöser Bestatter erstellt einen transparenten Kostenvoranschlag.

Ausführliche Checkliste für die ersten Stunden nach dem Todesfall

Die ersten Tage nach dem Todesfall: Wichtige Erledigungen

Nach den ersten Sofortmaßnahmen folgen in den ersten 3-7 Tagen weitere wichtige Aufgaben. Lassen Sie sich dabei von Freunden oder Familie unterstützen.

1 Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen

Frist: Innerhalb von 3 Werktagen nach dem Todesfall

Die Sterbeurkunde ist eines der wichtigsten Dokumente und wird für fast alle weiteren Schritte benötigt. Sie beantragen diese beim Standesamt des Sterbeortes.

Benötigte Unterlagen:

  • Totenschein (Leichenschauschein)
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehepartners
Wichtig: Lassen Sie mehrere Ausfertigungen ausstellen (mindestens 5-10 Stück). Sie benötigen diese für Versicherungen, Banken, Rentenversicherung, Krankenkasse und weitere Stellen. Nachträgliche Ausfertigungen sind oft teurer.

Detaillierte Anleitung: Sterbeurkunde beantragen

2 Versicherungen informieren

Achtung Fristen: Einige Versicherungen müssen innerhalb von 48 Stunden informiert werden!

Folgende Versicherungen sind besonders zeitkritisch:

  • Sterbegeldversicherung: Oft nur 24-48 Stunden Zeit
  • Unfallversicherung: Bei Unfalltod meist 48 Stunden
  • Lebensversicherung: So schnell wie möglich
  • Krankenversicherung: Innerhalb von 7 Tagen
  • Pflegeversicherung: Innerhalb von 7 Tagen

Weitere Versicherungen können mit etwas mehr Zeit informiert werden:

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Komplette Übersicht: Welche Versicherungen müssen gekündigt werden?

3 Testament beim Nachlassgericht einreichen

Falls ein handschriftliches Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen) eingereicht werden.

Rechtliche Pflicht: Die Abgabe eines Testaments ist gesetzlich vorgeschrieben! Bei Nichtabgabe drohen Bußgelder. Auch wenn Sie selbst nicht Erbe sind, müssen Sie ein aufgefundenes Testament einreichen.

Das Nachlassgericht:

  • Eröffnet das Testament offiziell
  • Lädt alle Erben zur Testamentseröffnung ein
  • Stellt auf Antrag Erbscheine aus
Erbausschlagung: Sie haben 6 Wochen Zeit, ein Erbe auszuschlagen (z.B. bei Überschuldung). Achtung: Nach Beantragung eines Erbscheins ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich!

Umfassender Ratgeber zur Nachlassregelung und Erbschaft

4 Bestattung planen und organisieren

Gemeinsam mit dem Bestattungsunternehmen planen Sie die Trauerfeier und Beisetzung. In Deutschland gibt es folgende Bestattungsarten:

  • Erdbestattung: Beisetzung im Sarg auf einem Friedhof
  • Feuerbestattung: Einäscherung und Urnenbeisetzung
  • Seebestattung: Nach Einäscherung
  • Baumbestattung (Friedwald): Urne unter einem Baum
  • Reerdigung: Neue, ökologische Bestattungsform (nicht in allen Bundesländern)
Gesetzliche Fristen: Die Bestattung muss je nach Bundesland zwischen 4 und 10 Tagen nach dem Tod erfolgen. Ihr Bestatter kennt die lokalen Regelungen.

Ausführlicher Leitfaden: Bestattung organisieren

5 Wichtige Verträge kündigen oder ummelden

Um laufende Kosten zu stoppen, sollten Sie zeitnah folgende Verträge kündigen:

  • Mietvertrag (beachten Sie Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht)
  • Strom- und Gasverträge
  • Telefon- und Internetverträge
  • Zeitschriftenabonnements
  • Mitgliedschaften (Fitnessstudio, Vereine, etc.)
  • Streaming-Dienste
  • GEZ-Gebühren (Rundfunkbeitrag)

Komplette Checkliste: Verträge nach Todesfall kündigen

6 Bank und Finanzinstitute informieren

Gesetzliche Meldepflicht: Innerhalb von 1 Monat gemäß § 33 ErbStG

Informieren Sie die Bank über den Todesfall. Dafür benötigen Sie:

  • Sterbeurkunde
  • Erbschein ODER notarielles Testament ODER Kontovollmacht über den Tod hinaus
Kontosperrung: Nach Kenntnisnahme vom Tod werden Konten zunächst gesperrt. Nur mit entsprechenden Nachweisen erhalten Sie als Erbe Zugriff. Daueraufträge und Lastschriften werden gestoppt.

Ratgeber: Finanzielle Angelegenheiten nach Todesfall regeln

Nach der Bestattung: Abschließende Aufgaben

Auch nach der Trauerfeier gibt es noch einige wichtige Aufgaben zu erledigen:

Gesetzliche Rentenversicherung kontaktieren

Hinterbliebene haben möglicherweise Anspruch auf:

Kontaktieren Sie die Deutsche Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 (kostenlos) oder vereinbaren Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle.

Letzte Steuererklärung abgeben

Als Erbe müssen Sie die letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen abgeben. Die Frist beträgt 7 Monate nach dem Tod (bzw. bei Beauftragung eines Steuerberaters länger).

Tipp: Beauftragen Sie bei komplexeren Verhältnissen einen Steuerberater. Die Kosten können als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftssteuer abgesetzt werden.

Erbschaftssteuer prüfen

Je nach Höhe des Erbes und Verwandtschaftsgrad müssen Sie möglicherweise Erbschaftssteuer zahlen. Es gelten folgende Freibeträge:

Grabpflege und Grabstein

Die Grabpflege ist Aufgabe des Grabnutzungsberechtigten (meist die Angehörigen). Entscheiden Sie über:

Danksagungen verschicken

Verschicken Sie Danksagungskarten an alle Trauergäste, die Anteilnahme gezeigt haben. Dies ist eine persönliche Geste, aber keine Pflicht.

Digitaler Nachlass

Vergessen Sie nicht den digitalen Nachlass:

Rechtslage: Der digitale Nachlass gehört zur Erbmasse. Erben haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Accounts und Daten des Verstorbenen.

Detaillierte Ratgeber und Anleitungen

Häufig gestellte Fragen zum Thema Todesfall

Wen muss ich zuerst anrufen, wenn jemand stirbt?

Bei einem erwarteten Tod zu Hause kontaktieren Sie die Hausarztpraxis. Bei unerwartetem Tod rufen Sie den ärztlichen Notdienst (116 117) oder bei unklaren Umständen die Polizei (110). Der Arzt muss den Tod offiziell feststellen und einen Totenschein ausstellen.

Wie lange habe ich Zeit, die Sterbeurkunde zu beantragen?

Die Sterbeurkunde muss innerhalb von 3 Werktagen nach dem Todesfall beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Das Standesamt am Sterbeort ist zuständig, nicht am Wohnort des Verstorbenen.

Welche Versicherungen muss ich sofort informieren?

Besonders zeitkritisch sind: Sterbegeldversicherung (24-48h), Unfallversicherung bei Unfalltod (48h) und Lebensversicherung (so schnell wie möglich). Kranken- und Pflegeversicherung sollten innerhalb von 7 Tagen informiert werden.

Wer zahlt die Bestattungskosten?

Grundsätzlich zahlen die Erben die Bestattungskosten aus dem Nachlass. Bei Überschuldung oder wenn keine Erben vorhanden sind, kann beim Sozialamt ein Antrag auf Sozialbestattung gestellt werden. Die Kosten können auch von der Sterbegeldversicherung gedeckt werden, falls vorhanden.

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nicht immer. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder eine Kontovollmacht über den Tod hinaus können ausreichen. Der Erbschein kostet Gebühren (abhängig vom Nachlasswert) und ist vor allem bei Immobilien oder wenn die Erbfolge unklar ist notwendig.

Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen?

Sie haben 6 Wochen Zeit ab Kenntnis vom Erbfall, um das Erbe auszuschlagen. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erfolgen. Achtung: Nach Beantragung eines Erbscheins ist keine Ausschlagung mehr möglich!

Muss ich die Bank sofort über den Todesfall informieren?

Gesetzlich müssen Sie die Bank innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis vom Todesfall informieren (§ 33 ErbStG). Die Bank sperrt dann zunächst die Konten. Mit Erbschein, notariellem Testament oder Kontovollmacht über den Tod hinaus erhalten Sie als Erbe Zugriff.

Was passiert mit laufenden Verträgen des Verstorbenen?

Verträge gehen grundsätzlich auf die Erben über. Viele Verträge haben aber ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Informieren Sie die Vertragspartner schriftlich mit Sterbeurkunde und kündigen Sie nicht mehr benötigte Verträge zeitnah, um Kosten zu sparen.

Wie gehe ich mit dem digitalen Nachlass um?

Der digitale Nachlass gehört zur Erbmasse. Erben haben Anspruch auf Zugang zu E-Mails, Social Media und anderen Online-Accounts. Kontaktieren Sie die Plattformen mit Sterbeurkunde und Erbennachweis. Facebook und Instagram bieten spezielle Gedenkkonten an.

Gibt es finanzielle Unterstützung für die Bestattung?

Bei finanzieller Bedürftigkeit kann beim Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden (Sozialbestattung). Auch die gesetzliche Rentenversicherung zahlt in bestimmten Fällen ein Sterbegeld. Zudem gibt es eventuell Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung.

Wichtige Anlaufstellen und Kontakte

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