Versicherungen informieren: Fristen beachten!
Nach einem Todesfall müssen verschiedene Versicherungen informiert werden. Einige haben sehr kurze Meldefristen, andere können mit mehr Zeit informiert werden. Diese Übersicht hilft Ihnen, keine Frist zu versäumen.
⚠️ Wichtig: Einige Versicherungen haben extrem kurze Meldefristen (24-48 Stunden)! Prüfen Sie sofort, welche Versicherungen der Verstorbene hatte, und informieren Sie diese unverzüglich.
🔴 Zeitkritische Versicherungen (24-48 Stunden)
Sterbegeldversicherung 24-48 STUNDEN
Warum zeitkritisch? Sehr kurze Meldefristen in den Versicherungsbedingungen
Was tun?
- Versicherung sofort telefonisch informieren
- Sterbeurkunde schnellstmöglich nachreichen
- Versicherungspolice bereithalten
- Auszahlung beantragen
Leistung: Die Sterbegeldversicherung zahlt eine vereinbarte Summe zur Deckung der Bestattungskosten aus.
Unfallversicherung (bei Unfalltod) 48 STUNDEN
Warum zeitkritisch? Meldepflicht innerhalb von 48 Stunden bei Unfalltod
Was tun?
- Bei Unfalltod sofort die Unfallversicherung kontaktieren
- Unfallhergang dokumentieren
- Polizeibericht und Totenschein bereithalten
- Sterbeurkunde nachreichen
Achtung: Bei Versäumnis der Frist kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern!
Lebensversicherung SO SCHNELL WIE MÖGLICH
Warum wichtig? Hohe Auszahlungssummen, Fristen in AGB
Was tun?
- Versicherung innerhalb von 1 Woche informieren
- Sterbeurkunde einreichen
- Versicherungsschein vorlegen
- Als Begünstigter: Auszahlung beantragen
Arten von Lebensversicherungen:
- Risikolebensversicherung: Zahlt nur im Todesfall
- Kapitallebensversicherung: Spar- und Risikokomponente
- Sterbegeldversicherung: Speziell für Bestattungskosten
🟡 Wichtige Versicherungen (innerhalb 7-14 Tagen)
Krankenversicherung 7 TAGE
Gesetzlich oder privat: Beide müssen informiert werden
Was tun?
- Krankenversicherung schriftlich informieren
- Sterbeurkunde in Kopie beilegen
- Versichertenkarte zurückgeben
- Eventuelle Rückforderungen klären
Familienversicherung: War der Verstorbene familienversichert, endet die Versicherung automatisch. Waren Angehörige über ihn familienversichert, müssen diese sich neu versichern.
Pflegeversicherung 7 TAGE
Was tun?
- Pflegeversicherung informieren
- Laufende Pflegeleistungen stoppen
- Pflegehilfsmittel zurückgeben
- Abrechnung klären
Berufsunfähigkeitsversicherung 2 WOCHEN
Was tun?
- Versicherung schriftlich kündigen
- Sterbeurkunde beilegen
- Bei Hinterbliebenenleistung: Anspruch prüfen
Musterschreiben Versicherung kündigen
Sie können dieses Muster für die meisten Versicherungen verwenden. Passen Sie es individuell an:
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Name der Versicherung]
[Adresse der Versicherung]
[PLZ, Ort]
[Datum]
Kündigung/Meldung des Versicherungsvertrags aufgrund Todesfall
Versicherungsnummer: [Nummer]
Verstorbene Person: [Vor- und Nachname]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass Herr/Frau [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], am [Sterbedatum] verstorben ist.
Ich bitte Sie, den o.g. Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.
[Falls Auszahlung: Ich bin als [Erbe/Begünstigter] berechtigt und beantrage die Auszahlung der Versicherungsleistung.]
Eine Kopie der Sterbeurkunde füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich und teilen Sie mit, ob noch Beiträge zu zahlen sind oder eine Rückerstattung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
Anlagen:
- Kopie der Sterbeurkunde
- [ggf. Kopie Versicherungsschein]
- [ggf. Erbschein]
Versand: Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder bewahren Sie einen Nachweis über die Absendung auf.
Sonderfälle und besondere Situationen
Familienversicherungen
Wenn mehrere Personen über eine Police versichert sind:
- Haftpflicht/Hausrat: Versicherung läuft für überlebende Familienmitglieder weiter, nur anpassen
- Krankenversicherung: Familienversicherte müssen sich neu versichern
- Kfz-Versicherung: Kann auf Erben übertragen werden
Rückerstattungen
Bei vielen Versicherungen erhalten Sie anteilig gezahlte Beiträge zurück:
- Jahresbeiträge werden anteilig ab Todestag erstattet
- Rückerstattung erfolgt an Erben oder Kontoinhaber
- Fordern Sie die Rückerstattung aktiv an
Laufende Lastschriften stoppen
Wichtig: Informieren Sie parallel zur Versicherung auch die Bank über den Todesfall. Lassen Sie Lastschriftmandate widerrufen, um weitere Abbuchungen zu verhindern.
Checkliste Versicherungen