📞 Trauerfall & Bevorstehend: 0800-9074890 (kostenfrei)
📞 Vorsorge: 02227-8589599
24 Stunden erreichbar

Finanzielle Angelegenheiten regeln

Bank informieren, Konten klären und finanzielle Nachlässe ordnen

Bank nach Todesfall informieren

Nach einem Todesfall müssen Sie die Bank oder Sparkasse des Verstorbenen informieren. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und hat wichtige Konsequenzen für den Zugriff auf Konten und Vermögenswerte.

Gesetzliche Meldepflicht: Nach § 33 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) müssen Sie die Bank innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis vom Todesfall informieren. Die Bank ist verpflichtet, den Todesfall dem Finanzamt zu melden.

Was passiert mit den Konten?

Nach Meldung des Todesfalls:

Schritt-für-Schritt: Bank kontaktieren

1. Alle Bankverbindungen ermitteln

Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Konten und Depots:

  • Girokonten
  • Sparkonten, Tagesgeldkonten
  • Wertpapierdepots
  • Schließfächer
  • Kreditkonten

Wo suchen? Kontoauszüge, Online-Banking-Zugänge, Bankkarten im Portemonnaie, Jahreskontoauszüge

2. Benötigte Unterlagen zusammenstellen

Für die Legitimation bei der Bank benötigen Sie:

  • Sterbeurkunde (im Original oder beglaubigter Kopie)
  • Ihr eigener Personalausweis
  • Einer der folgenden Nachweise:
    • Erbschein
    • Notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
    • Europäisches Nachlasszeugnis
    • Kontovollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht)

3. Bank schriftlich informieren

Setzen Sie die Bank schriftlich über den Todesfall in Kenntnis. Viele Banken bieten auch spezielle Formulare an.

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]

[Name der Bank]
[Adresse]

[Datum]

Mitteilung eines Todesfalls
Kontoinhaber: [Name des Verstorbenen]
Kontonummer/IBAN: [falls bekannt]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass Herr/Frau [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], am [Sterbedatum] verstorben ist.

Ich bin [Erbe/Bevollmächtigter] und bitte um Mitteilung über:
- Alle bestehenden Konten und Depots
- Den aktuellen Kontostand
- Laufende Verträge (Kredite, Darlehen)
- Schließfächer

Eine Kopie der Sterbeurkunde liegt diesem Schreiben bei.

Bitte teilen Sie mir mit, welche weiteren Unterlagen Sie für die Kontoauflösung bzw. Umschreibung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

4. Termin bei der Bank vereinbaren

Ein persönliches Gespräch ist oft sinnvoll, um:

  • Alle Konten und Vermögenswerte zu erfassen
  • Laufende Zahlungen zu klären
  • Kredite und Verbindlichkeiten zu besprechen
  • Kontoauflösung oder Umschreibung zu regeln

Kontovollmacht über den Tod hinaus

Eine transmortale Vollmacht (Vollmacht über den Tod hinaus) ist sehr hilfreich, da sie sofortigen Zugriff auf Konten ermöglicht – ohne Erbschein abwarten zu müssen.

Vorteile einer Vollmacht über den Tod hinaus:
  • Sofortiger Zugriff auf Konten (wichtig für laufende Kosten)
  • Kein Erbschein erforderlich (spart Zeit und Kosten)
  • Bestattungskosten können direkt beglichen werden
  • Laufende Verpflichtungen können bedient werden
Achtung: Eine Vollmacht erlischt normalerweise mit dem Tod. Nur eine ausdrücklich als "über den Tod hinaus gültig" bezeichnete Vollmacht bleibt bestehen. Prüfen Sie die Vollmacht genau!

Missbrauch von Vollmachten

Bevollmächtigte dürfen nur im Sinne der Erben handeln. Missbrauch kann strafrechtliche Konsequenzen haben:

Laufende Zahlungen regeln

Daueraufträge

Prüfen Sie alle Daueraufträge und entscheiden Sie:

Lastschriften

Lastschriften werden nach Kontosperrung automatisch zurückgebucht. Wichtige Partner informieren:

Eingänge auf dem Konto

Auch nach dem Tod können noch Zahlungen eingehen:

Wertpapiere und Depot

Wertpapiere im Depot gehören zum Nachlass und gehen auf die Erben über.

Was tun mit Wertpapieren?

  1. Depot ermitteln: Bei welcher Bank liegt das Depot?
  2. Bestand klären: Welche Wertpapiere sind vorhanden?
  3. Bewertung: Aktuellen Wert ermitteln (wichtig für Erbschaftssteuer)
  4. Entscheidung treffen:
    • Depot auflösen und verkaufen
    • Depot auf Erben übertragen
    • Wertpapiere unter Erben aufteilen
Tipp: Bei Erbengemeinschaften empfiehlt sich oft der Verkauf der Wertpapiere und Aufteilung des Erlöses, um Streit zu vermeiden.

Schließfach

Falls der Verstorbene ein Bankschließfach hatte:

Zugang zum Schließfach

Wichtig: Das Finanzamt wird über die Schließfachöffnung informiert. Der Inhalt ist relevant für die Erbschaftssteuer.

Was könnte im Schließfach sein?

Kredite und Schulden

Kredite und Darlehen gehen auf die Erben über!

Haftung der Erben: Erben haften für alle Schulden des Verstorbenen mit ihrem eigenen Vermögen. Bei Überschuldung sollten Sie das Erbe ausschlagen (Frist: 6 Wochen).

Restschuldversicherung prüfen

Viele Kredite sind mit einer Restschuldversicherung abgesichert, die im Todesfall die restlichen Raten übernimmt. Prüfen Sie die Kreditunterlagen!

Umgang mit Krediten

Checkliste Finanzielle Angelegenheiten

Alle Bankverbindungen ermittelt
Sterbeurkunde bei allen Banken eingereicht
Legitimation (Erbschein/Testament/Vollmacht) vorgelegt
Kontoübersicht erhalten
Daueraufträge geprüft und angepasst
Lastschriften gestoppt/angepasst
Online-Banking gesperrt/gelöscht
Kreditkarten gesperrt
Wertpapier-Depot geprüft
Schließfach geöffnet (falls vorhanden)
Kredite/Darlehen geklärt
Restschuldversicherung geprüft
Arbeitgeber/Rentenversicherung informiert (wegen Überzahlung)
Finanzamt über Konten informiert (geschieht meist automatisch durch Bank)

Weiterführende Themen

→ Nachlassregelung

Testament, Erbschein und Erbrecht

Zum Ratgeber →

→ Verträge kündigen

Welche Verträge müssen gekündigt werden?

Zur Checkliste →

→ Zurück zur Hauptseite

Alle Themen rund um den Todesfall

Zur Übersicht →