Bank nach Todesfall informieren
Nach einem Todesfall müssen Sie die Bank oder Sparkasse des Verstorbenen informieren. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und hat wichtige Konsequenzen für den Zugriff auf Konten und Vermögenswerte.
Gesetzliche Meldepflicht: Nach § 33 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) müssen Sie die Bank innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis vom Todesfall informieren. Die Bank ist verpflichtet, den Todesfall dem Finanzamt zu melden.
Was passiert mit den Konten?
Nach Meldung des Todesfalls:
- Konten werden zunächst gesperrt
- Daueraufträge und Lastschriften werden gestoppt
- Online-Banking wird deaktiviert
- Kreditkarten werden gesperrt
- Zugriff nur mit Legitimation (Erbschein, Testament, Vollmacht)
Schritt-für-Schritt: Bank kontaktieren
1. Alle Bankverbindungen ermitteln
Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Konten und Depots:
- Girokonten
- Sparkonten, Tagesgeldkonten
- Wertpapierdepots
- Schließfächer
- Kreditkonten
Wo suchen? Kontoauszüge, Online-Banking-Zugänge, Bankkarten im Portemonnaie, Jahreskontoauszüge
2. Benötigte Unterlagen zusammenstellen
Für die Legitimation bei der Bank benötigen Sie:
- Sterbeurkunde (im Original oder beglaubigter Kopie)
- Ihr eigener Personalausweis
- Einer der folgenden Nachweise:
- Erbschein
- Notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Europäisches Nachlasszeugnis
- Kontovollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht)
3. Bank schriftlich informieren
Setzen Sie die Bank schriftlich über den Todesfall in Kenntnis. Viele Banken bieten auch spezielle Formulare an.
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Name der Bank]
[Adresse]
[Datum]
Mitteilung eines Todesfalls
Kontoinhaber: [Name des Verstorbenen]
Kontonummer/IBAN: [falls bekannt]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass Herr/Frau [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], am [Sterbedatum] verstorben ist.
Ich bin [Erbe/Bevollmächtigter] und bitte um Mitteilung über:
- Alle bestehenden Konten und Depots
- Den aktuellen Kontostand
- Laufende Verträge (Kredite, Darlehen)
- Schließfächer
Eine Kopie der Sterbeurkunde liegt diesem Schreiben bei.
Bitte teilen Sie mir mit, welche weiteren Unterlagen Sie für die Kontoauflösung bzw. Umschreibung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
4. Termin bei der Bank vereinbaren
Ein persönliches Gespräch ist oft sinnvoll, um:
- Alle Konten und Vermögenswerte zu erfassen
- Laufende Zahlungen zu klären
- Kredite und Verbindlichkeiten zu besprechen
- Kontoauflösung oder Umschreibung zu regeln
Kontovollmacht über den Tod hinaus
Eine transmortale Vollmacht (Vollmacht über den Tod hinaus) ist sehr hilfreich, da sie sofortigen Zugriff auf Konten ermöglicht – ohne Erbschein abwarten zu müssen.
Vorteile einer Vollmacht über den Tod hinaus:
- Sofortiger Zugriff auf Konten (wichtig für laufende Kosten)
- Kein Erbschein erforderlich (spart Zeit und Kosten)
- Bestattungskosten können direkt beglichen werden
- Laufende Verpflichtungen können bedient werden
Achtung: Eine Vollmacht erlischt normalerweise mit dem Tod. Nur eine ausdrücklich als "über den Tod hinaus gültig" bezeichnete Vollmacht bleibt bestehen. Prüfen Sie die Vollmacht genau!
Missbrauch von Vollmachten
Bevollmächtigte dürfen nur im Sinne der Erben handeln. Missbrauch kann strafrechtliche Konsequenzen haben:
- Keine Abhebungen zum eigenen Vorteil
- Keine Schenkungen an sich selbst
- Transparente Verwendung aller Gelder
- Rechenschaftspflicht gegenüber Erben
Laufende Zahlungen regeln
Daueraufträge
Prüfen Sie alle Daueraufträge und entscheiden Sie:
- Wichtige Zahlungen: Miete, Strom, Gas → Weiterlaufen lassen oder anpassen
- Unnötige Zahlungen: Spenden, Abos → Stoppen
- Verpflichtungen: Kreditzahlungen → Müssen weiterlaufen
Lastschriften
Lastschriften werden nach Kontosperrung automatisch zurückgebucht. Wichtige Partner informieren:
- Versicherungen
- Energieversorger
- Telekommunikationsanbieter
- Vereine und Mitgliedschaften
Eingänge auf dem Konto
Auch nach dem Tod können noch Zahlungen eingehen:
- Gehalt/Rente: Arbeitgeber/Rentenversicherung informieren → Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge
- Versicherungsleistungen: Gehören zum Nachlass
- Rückerstattungen: Gehören zum Nachlass
Wertpapiere und Depot
Wertpapiere im Depot gehören zum Nachlass und gehen auf die Erben über.
Was tun mit Wertpapieren?
- Depot ermitteln: Bei welcher Bank liegt das Depot?
- Bestand klären: Welche Wertpapiere sind vorhanden?
- Bewertung: Aktuellen Wert ermitteln (wichtig für Erbschaftssteuer)
- Entscheidung treffen:
- Depot auflösen und verkaufen
- Depot auf Erben übertragen
- Wertpapiere unter Erben aufteilen
Tipp: Bei Erbengemeinschaften empfiehlt sich oft der Verkauf der Wertpapiere und Aufteilung des Erlöses, um Streit zu vermeiden.
Schließfach
Falls der Verstorbene ein Bankschließfach hatte:
Zugang zum Schließfach
- Nur mit Erbschein oder notariellem Testament
- Alle Erben haben Zugangsrecht (bei Erbengemeinschaft)
- Bank muss anwesend sein bei Öffnung
- Inhalt wird protokolliert
Wichtig: Das Finanzamt wird über die Schließfachöffnung informiert. Der Inhalt ist relevant für die Erbschaftssteuer.
Was könnte im Schließfach sein?
- Bargeld
- Wertgegenstände, Schmuck
- Wichtige Dokumente (Testament!)
- Sparbücher
- Wertpapiere in Papierform
Kredite und Schulden
Kredite und Darlehen gehen auf die Erben über!
Haftung der Erben: Erben haften für alle Schulden des Verstorbenen mit ihrem eigenen Vermögen. Bei Überschuldung sollten Sie das Erbe ausschlagen (Frist: 6 Wochen).
Restschuldversicherung prüfen
Viele Kredite sind mit einer Restschuldversicherung abgesichert, die im Todesfall die restlichen Raten übernimmt. Prüfen Sie die Kreditunterlagen!
Umgang mit Krediten
- Bank kontaktieren: Über Todesfall informieren
- Restschuldversicherung: Falls vorhanden, Leistung beantragen
- Weiterzahlung: Raten müssen weitergezahlt werden (aus Nachlass oder von Erben)
- Vorzeitige Ablösung: Möglich, wenn Mittel vorhanden
Checkliste Finanzielle Angelegenheiten