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Sterbeurkunde beantragen

Alle Informationen zu Fristen, Unterlagen, Kosten und Ablauf

⏰ Das Wichtigste in Kürze

Was ist die Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesamt ausgestellt wird und den Tod einer Person offiziell beurkundet. Sie enthält folgende Informationen:

Gut zu wissen: Die Sterbeurkunde ist nicht zu verwechseln mit dem Totenschein (Leichenschauschein), der vom Arzt ausgestellt wird. Der Totenschein ist die Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Sterbeurkunde

1 Zuständiges Standesamt ermitteln

Zuständig ist immer das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort des Verstorbenen.

Beispiele:

  • Tod zu Hause: Standesamt der Stadt/Gemeinde, in der die Wohnung liegt
  • Tod im Krankenhaus: Standesamt der Stadt, in der das Krankenhaus liegt
  • Tod im Pflegeheim: Standesamt am Standort des Pflegeheims
  • Tod im Ausland: Nachträgliche Beurkundung beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland
Tipp: In vielen Fällen übernimmt das Bestattungsunternehmen die Beantragung der Sterbeurkunde für Sie. Klären Sie dies bei der Beauftragung.

2 Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

Für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Dokumente:

Immer erforderlich:

  • Totenschein (Leichenschauschein) – vom Arzt ausgestellt
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Ihr eigener Personalausweis (als Antragsteller)

Je nach Familienstand zusätzlich:

  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners
  • Bei eingetragener Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde
Wichtig: Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Kopien werden nicht akzeptiert. Die Originale erhalten Sie nach der Beurkundung zurück.

3 Termin vereinbaren oder direkt hingehen

Die meisten Standesämter bieten beide Möglichkeiten:

  • Mit Termin: Telefonisch oder online vereinbaren – oft schneller
  • Ohne Termin: Während der Öffnungszeiten – kann Wartezeit bedeuten

Öffnungszeiten: Meist Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, teilweise auch nachmittags. An Wochenenden und Feiertagen geschlossen (Ausnahme: Notdienst bei einigen großen Standesämtern).

Tipp: Rufen Sie vorher an und fragen Sie, ob alle Unterlagen vollständig sind und wie viele Ausfertigungen Sie benötigen werden.

4 Anzahl der Ausfertigungen festlegen

Dieser Schritt ist sehr wichtig: Lassen Sie ausreichend Ausfertigungen ausstellen!

Empfehlung: Mindestens 5-10 Ausfertigungen
Sie benötigen die Sterbeurkunde für viele verschiedene Stellen. Nachträglich bestellte Exemplare sind oft teurer und bedeuten zusätzlichen Aufwand.

Wofür Sie Sterbeurkunden benötigen:

  • Bestattungsunternehmen
  • Nachlassgericht (für Erbschein)
  • Jede Versicherung (Lebens-, Unfall-, Kranken-, Sterbegeld-, Haftpflichtversicherung, etc.)
  • Bank/Sparkasse
  • Krankenkasse
  • Rentenversicherung
  • Finanzamt
  • Arbeitgeber (falls noch in Beschäftigung)
  • Vermieter (bei Mietverhältnissen)
  • Weitere Vertragspartner

5 Gebühren bezahlen und Urkunden erhalten

Die Gebühren werden direkt beim Standesamt bezahlt – meist bar oder mit EC-Karte.

In der Regel erhalten Sie die Sterbeurkunden sofort ausgehändigt. In Ausnahmefällen (z.B. bei komplexen Fällen oder Rückfragen) kann die Ausstellung 1-2 Tage dauern.

Kosten für die Sterbeurkunde

Die Gebühren für Sterbeurkunden sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, bewegen sich aber in einem ähnlichen Rahmen:

Leistung Kosten
Erste Ausfertigung der Sterbeurkunde 10-15 €
Jede weitere Ausfertigung (gleichzeitig) 5-10 €
Nachträgliche Ausfertigungen 10-15 € (pro Stück)
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 10-15 €
Mehrsprachige Sterbeurkunde (internationale) 15-20 €
Beispielrechnung:
Erste Ausfertigung: 12 €
9 weitere Ausfertigungen à 6 €: 54 €
Gesamtkosten für 10 Sterbeurkunden: ca. 66 €

Die genauen Gebühren erfragen Sie am besten direkt beim zuständigen Standesamt, da diese je nach Bundesland und Kommune variieren können.

Fristen und Rechtliches

Beantragungsfrist

3 Werktage nach dem Todestag – Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 28 Personenstandsgesetz).

Versäumte Frist: Bei Versäumnis der Frist kann ein Bußgeld verhängt werden. In der Praxis wird jedoch meist kulant verfahren, wenn die Verzögerung nachvollziehbar begründet ist.

Wer ist berechtigt, die Sterbeurkunde zu beantragen?

Folgende Personen können die Sterbeurkunde beantragen:

Wie lange ist die Sterbeurkunde gültig?

Die Sterbeurkunde hat unbegrenzte Gültigkeit. Sie dokumentiert ein historisches Ereignis und verliert nicht ihre Rechtskraft. Allerdings verlangen manche Behörden aktuelle Ausfertigungen (nicht älter als 1 Jahr).

Tod im Ausland

Bei einem Todesfall im Ausland:

Häufige Probleme und Lösungen

Problem: Dokumente sind nicht auffindbar

Lösung:

Problem: Zuständiges Standesamt ist weit entfernt

Lösung:

Problem: Nicht genügend Ausfertigungen bestellt

Lösung:

Checkliste: Sterbeurkunde beantragen

Drucken Sie diese Checkliste aus und haken Sie ab:

Nächste Schritte nach Erhalt der Sterbeurkunde

Mit der Sterbeurkunde können Sie nun die weiteren wichtigen Schritte einleiten:

→ Versicherungen informieren

Besonders zeitkritisch bei Sterbegeld- und Unfallversicherungen

Zur Anleitung →

→ Bank informieren

Gesetzliche Meldepflicht innerhalb von 1 Monat

Zur Anleitung →

→ Nachlassregelung beginnen

Testament einreichen, Erbschein beantragen

Zur Anleitung →

→ Verträge kündigen

Unnötige laufende Kosten stoppen

Zur Anleitung →
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