Was ist die Sterbeurkunde?
Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesamt ausgestellt wird und den Tod einer Person offiziell beurkundet. Sie enthält folgende Informationen:
- Vor- und Nachname der verstorbenen Person
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Sterbedatum, -zeit und -ort
- Letzter Wohnort
- Familienstand
- Bei Verheirateten: Name des Ehepartners
Gut zu wissen: Die Sterbeurkunde ist nicht zu verwechseln mit dem Totenschein (Leichenschauschein), der vom Arzt ausgestellt wird. Der Totenschein ist die Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Sterbeurkunde
1 Zuständiges Standesamt ermitteln
Zuständig ist immer das Standesamt am Sterbeort, nicht am Wohnort des Verstorbenen.
Beispiele:
- Tod zu Hause: Standesamt der Stadt/Gemeinde, in der die Wohnung liegt
- Tod im Krankenhaus: Standesamt der Stadt, in der das Krankenhaus liegt
- Tod im Pflegeheim: Standesamt am Standort des Pflegeheims
- Tod im Ausland: Nachträgliche Beurkundung beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland
Tipp: In vielen Fällen übernimmt das Bestattungsunternehmen die Beantragung der Sterbeurkunde für Sie. Klären Sie dies bei der Beauftragung.
2 Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
Für die Beantragung der Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Dokumente:
Immer erforderlich:
- Totenschein (Leichenschauschein) – vom Arzt ausgestellt
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Ihr eigener Personalausweis (als Antragsteller)
Je nach Familienstand zusätzlich:
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners
- Bei eingetragener Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde
Wichtig: Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Kopien werden nicht akzeptiert. Die Originale erhalten Sie nach der Beurkundung zurück.
3 Termin vereinbaren oder direkt hingehen
Die meisten Standesämter bieten beide Möglichkeiten:
- Mit Termin: Telefonisch oder online vereinbaren – oft schneller
- Ohne Termin: Während der Öffnungszeiten – kann Wartezeit bedeuten
Öffnungszeiten: Meist Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, teilweise auch nachmittags. An Wochenenden und Feiertagen geschlossen (Ausnahme: Notdienst bei einigen großen Standesämtern).
Tipp: Rufen Sie vorher an und fragen Sie, ob alle Unterlagen vollständig sind und wie viele Ausfertigungen Sie benötigen werden.
4 Anzahl der Ausfertigungen festlegen
Dieser Schritt ist sehr wichtig: Lassen Sie ausreichend Ausfertigungen ausstellen!
Empfehlung: Mindestens 5-10 Ausfertigungen
Sie benötigen die Sterbeurkunde für viele verschiedene Stellen. Nachträglich bestellte Exemplare sind oft teurer und bedeuten zusätzlichen Aufwand.
Wofür Sie Sterbeurkunden benötigen:
- Bestattungsunternehmen
- Nachlassgericht (für Erbschein)
- Jede Versicherung (Lebens-, Unfall-, Kranken-, Sterbegeld-, Haftpflichtversicherung, etc.)
- Bank/Sparkasse
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Finanzamt
- Arbeitgeber (falls noch in Beschäftigung)
- Vermieter (bei Mietverhältnissen)
- Weitere Vertragspartner
5 Gebühren bezahlen und Urkunden erhalten
Die Gebühren werden direkt beim Standesamt bezahlt – meist bar oder mit EC-Karte.
In der Regel erhalten Sie die Sterbeurkunden sofort ausgehändigt. In Ausnahmefällen (z.B. bei komplexen Fällen oder Rückfragen) kann die Ausstellung 1-2 Tage dauern.
Kosten für die Sterbeurkunde
Die Gebühren für Sterbeurkunden sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, bewegen sich aber in einem ähnlichen Rahmen:
Leistung |
Kosten |
Erste Ausfertigung der Sterbeurkunde |
10-15 € |
Jede weitere Ausfertigung (gleichzeitig) |
5-10 € |
Nachträgliche Ausfertigungen |
10-15 € (pro Stück) |
Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister |
10-15 € |
Mehrsprachige Sterbeurkunde (internationale) |
15-20 € |
Beispielrechnung:
Erste Ausfertigung: 12 €
9 weitere Ausfertigungen à 6 €: 54 €
Gesamtkosten für 10 Sterbeurkunden: ca. 66 €
Die genauen Gebühren erfragen Sie am besten direkt beim zuständigen Standesamt, da diese je nach Bundesland und Kommune variieren können.
Fristen und Rechtliches
Beantragungsfrist
3 Werktage nach dem Todestag – Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 28 Personenstandsgesetz).
Versäumte Frist: Bei Versäumnis der Frist kann ein Bußgeld verhängt werden. In der Praxis wird jedoch meist kulant verfahren, wenn die Verzögerung nachvollziehbar begründet ist.
Wer ist berechtigt, die Sterbeurkunde zu beantragen?
Folgende Personen können die Sterbeurkunde beantragen:
- Ehepartner/in oder Lebenspartner/in
- Kinder des Verstorbenen (volljährig)
- Eltern des Verstorbenen
- Geschwister
- Bevollmächtigte (mit schriftlicher Vollmacht)
- Bestattungsunternehmen (mit Vollmacht)
Wie lange ist die Sterbeurkunde gültig?
Die Sterbeurkunde hat unbegrenzte Gültigkeit. Sie dokumentiert ein historisches Ereignis und verliert nicht ihre Rechtskraft. Allerdings verlangen manche Behörden aktuelle Ausfertigungen (nicht älter als 1 Jahr).
Tod im Ausland
Bei einem Todesfall im Ausland:
- Zunächst wird eine ausländische Sterbeurkunde ausgestellt
- Diese muss für die Verwendung in Deutschland übersetzt und beglaubigt werden
- Eine deutsche Sterbeurkunde kann nachträglich beim Standesamt des letzten Wohnsitzes beantragt werden
- Kontaktieren Sie die deutsche Botschaft/das Konsulat im jeweiligen Land
Checkliste: Sterbeurkunde beantragen
Nächste Schritte nach Erhalt der Sterbeurkunde
Mit der Sterbeurkunde können Sie nun die weiteren wichtigen Schritte einleiten:
→ Versicherungen informieren
Besonders zeitkritisch bei Sterbegeld- und Unfallversicherungen
Zur Anleitung →
→ Bank informieren
Gesetzliche Meldepflicht innerhalb von 1 Monat
Zur Anleitung →
→ Nachlassregelung beginnen
Testament einreichen, Erbschein beantragen
Zur Anleitung →