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Nachlassregelung & Erbschaft

Alles zu Testament, Erbschein, gesetzlicher Erbfolge und Nachlassverwaltung

Nachlassregelung: Die ersten Schritte

Nach einem Todesfall muss der Nachlass geregelt werden. Das bedeutet: Es muss geklärt werden, wer was erbt und wie das Vermögen (und eventuelle Schulden) des Verstorbenen verteilt werden.

Wichtig: Die Regelung des Nachlasses kann komplex sein. Bei größeren Vermögen, Immobilien oder komplizierten Familienverhältnissen sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht oder Notar hinzuziehen.

Was gehört zum Nachlass?

Zum Nachlass gehören alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen:

✓ Vermögen (Aktiva)

  • Bargeld, Kontoguthaben
  • Immobilien
  • Wertpapiere, Aktien
  • Lebensversicherungen
  • Schmuck, Kunstgegenstände
  • Fahrzeuge
  • Hausrat
  • Urheberrechte, Patente

✗ Schulden (Passiva)

  • Kredite, Darlehen
  • Mietschulden
  • Steuerschulden
  • Offene Rechnungen
  • Bestattungskosten
  • Pflichtteilsansprüche
⚠️ Achtung Schuldenfalle: Erben haften für Schulden des Verstorbenen mit ihrem Privatvermögen! Prüfen Sie den Nachlass genau, bevor Sie das Erbe annehmen. Bei Überschuldung sollten Sie das Erbe ausschlagen.

Testament und gesetzliche Erbfolge

Gibt es ein Testament?

Dies ist die erste wichtige Frage. Es gibt verschiedene Testamentsformen:

📄 Handschriftliches (eigenhändiges) Testament

Vom Verstorbenen selbst handgeschrieben und unterschrieben. Muss beim Nachlassgericht eingereicht werden.

Wo suchen? Zu Hause (Schrank, Safe), bei Vertrauenspersonen, beim Notar (amtliche Verwahrung)

⚖️ Notarielles Testament

Von einem Notar erstellt und beim Nachlassgericht hinterlegt. Wird automatisch eröffnet.

💑 Gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament)

Von Ehepaaren gemeinsam verfasst, oft als "Berliner Testament" (Ehepartner erben sich gegenseitig, Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile).

📜 Erbvertrag

Notariell beurkundeter Vertrag zwischen Erblasser und Erben. Kann nur einvernehmlich geändert werden.

Gesetzliche Pflicht: Jedes gefundene Testament muss unverzüglich beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort) eingereicht werden – auch wenn Sie selbst nicht Erbe sind! Bei Nichtabgabe droht ein Bußgeld.

Gesetzliche Erbfolge (ohne Testament)

Wenn kein Testament existiert, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Diese richtet sich nach Verwandtschaftsgrad:

Gesetzliche Erbordnungen

1. Ordnung: Abkömmlinge

Kinder, Enkel, Urenkel des Verstorbenen

→ Kinder erben zu gleichen Teilen. Wenn ein Kind vorverstorben ist, erben dessen Kinder (Enkel) den Anteil.

2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge

Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen des Verstorbenen

→ Erben nur, wenn keine Erben 1. Ordnung vorhanden sind.

3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge

Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins des Verstorbenen

→ Erben nur, wenn keine Erben 1. und 2. Ordnung vorhanden sind.

Sonderfall Ehegatte/Lebenspartner:
Der Ehepartner ist nicht Teil der Erbordnungen, hat aber ein gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten:
  • Neben Erben 1. Ordnung (Kinder): 1/4 (oder 1/2 bei Zugewinngemeinschaft)
  • Neben Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister): 1/2
  • Wenn keine Verwandten 1. oder 2. Ordnung: Alles

Beispiele gesetzliche Erbfolge

Situation Wer erbt? Erbteil
Verheiratet, 2 Kinder Ehepartner + 2 Kinder Ehepartner: 1/2, jedes Kind: 1/4
Ledig, 3 Kinder 3 Kinder Jedes Kind: 1/3
Verheiratet, keine Kinder, Eltern leben Ehepartner + Eltern Ehepartner: 1/2, Eltern: je 1/4
Ledig, keine Kinder, 2 Geschwister 2 Geschwister Jedes Geschwister: 1/2
Verheiratet, keine Kinder, keine Eltern, keine Geschwister Ehepartner allein Alles

Der Erbschein

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das die Erben und deren Erbteile offiziell ausweist. Er dient als Legitimation gegenüber Banken, Behörden und anderen Institutionen.

Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein! Ein Erbschein ist nicht zwingend erforderlich, wenn:
  • Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt
  • Ein europäisches Nachlasszeugnis ausgestellt wurde
  • Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus besteht
Ein Erbschein ist aber oft erforderlich bei Immobilienbesitz im Nachlass.

Erbschein beantragen

Wo? Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnort des Verstorbenen

Wer kann beantragen? Jeder, der sich als Erbe sieht

Benötigte Unterlagen:

Kosten des Erbscheins

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichts- und Notarkosten nach GNotKG):

Nachlasswert Kosten Erbschein
10.000 € 150 €
50.000 € 330 €
100.000 € 546 €
250.000 € 1.206 €
500.000 € 2.226 €
Wichtig: Nach Beantragung des Erbscheins ist eine Erbausschlagung in der Regel nicht mehr möglich! Prüfen Sie daher vorher genau, ob der Nachlass verschuldet ist.

Erbe ausschlagen

Wenn der Nachlass überschuldet ist oder Sie das Erbe aus anderen Gründen nicht antreten möchten, können Sie es ausschlagen.

Fristen beachten!
Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Versäumen Sie diese Frist, gilt das Erbe als angenommen und Sie haften für alle Schulden!

Wie schlage ich ein Erbe aus?

1. Gründe prüfen

Häufige Gründe für Erbausschlagung:

  • Nachlass ist überschuldet
  • Kein Interesse an kleinem Nachlass
  • Streit in der Erbengemeinschaft vermeiden
  • Pflichtteil bevorzugen

2. Frist beachten

6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (bei Testament: ab Testamentseröffnung)
3 Monate bei Auslandsaufenthalt

3. Ausschlagung erklären

Persönlich beim Nachlassgericht oder bei einem Notar zur Niederschrift. Schriftliche Ausschlagungen ohne notarielle Beglaubigung sind unwirksam!

Folgen der Erbausschlagung:
  • Sie erhalten nichts aus dem Nachlass
  • Sie haften nicht für Schulden
  • Das Erbe geht an den nächsten in der Erbfolge
  • Rückgängig machen ist nur in Ausnahmefällen möglich
  • Kosten: ca. 30 € Gerichtsgebühr

Besonderheiten bei Minderjährigen

Wenn ein minderjähriges Kind erbt, müssen die Eltern die Ausschlagung für das Kind erklären. Dafür ist eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.

Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Alle Erben müssen gemeinsam über den Nachlass entscheiden.

Rechte und Pflichten in der Erbengemeinschaft

Konfliktpotenzial: Erbengemeinschaften führen häufig zu Streitigkeiten. Versuchen Sie, sich außergerichtlich zu einigen. Bei Uneinigkeit kann ein Mediator oder Anwalt helfen.

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Die Auseinandersetzung bedeutet die Aufteilung des Nachlasses. Ablauf:

  1. Bestandsaufnahme des Nachlasses
  2. Begleichung von Schulden und Verbindlichkeiten
  3. Bewertung der Vermögensgegenstände
  4. Aufteilung entsprechend der Erbquoten
  5. Auseinandersetzungsvertrag (empfohlen: notariell bei Immobilien)

Pflichtteil

Bestimmte nahe Verwandte haben einen Pflichtteilsanspruch, selbst wenn sie im Testament enterbt wurden.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Höhe des Pflichtteils

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispiel:
Verstorbener hinterlässt Ehepartner und 2 Kinder. Gesetzliche Erbquote eines Kindes: 1/4
Wenn ein Kind enterbt wird: Pflichtteil = 1/8 des Nachlasswertes

Pflichtteil geltend machen

Gut zu wissen: Der Pflichtteil kann zu Lebzeiten durch einen notariellen Pflichtteilsverzicht ausgeschlossen werden (gegen Abfindung).

Erbschaftssteuer

Auf Erbschaften muss unter Umständen Erbschaftssteuer gezahlt werden. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab.

Freibeträge nach Steuerklassen

Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Freibetrag
Ehepartner/Lebenspartner I 500.000 €
Kinder, Stiefkinder I 400.000 €
Enkel (wenn Eltern verstorben) I 400.000 €
Enkel (wenn Eltern leben) I 200.000 €
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) I 100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen II 20.000 €
Alle übrigen (auch Lebensgefährte) III 20.000 €

Steuersätze

Nach Abzug des Freibetrags gilt:

Meldepflicht: Erben müssen den Erbfall innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden. Das Nachlassgericht informiert automatisch das Finanzamt.

Checkliste Nachlassregelung

Schritt für Schritt durch die Nachlassregelung:

Testament suchen und beim Nachlassgericht einreichen
Erben ermitteln (Testament oder gesetzliche Erbfolge)
Nachlass sichten und bewerten
→ Vermögen und Schulden feststellen
Entscheidung: Erbe annehmen oder ausschlagen?
→ Frist: 6 Wochen!
Erbschein beantragen (falls erforderlich)
Bank und Versicherungen informieren
Finanzamt über Erbfall informieren
→ Frist: 3 Monate
Nachlassverzeichnis erstellen
Schulden begleichen
Erbengemeinschaft auseinandersetzen
Erbschaftssteuererklärung abgeben (falls erforderlich)
Bei Bedarf: Anwalt für Erbrecht konsultieren

Weitere Schritte nach dem Todesfall

→ Finanzielle Angelegenheiten regeln

Bank informieren, Konten klären, Vollmachten

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→ Verträge kündigen

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