Wie funktioniert eine Bestattungsvorsorge?

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Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie schon zu Lebzeiten bestimmen, wie Ihre Beerdigung ablaufen soll. Das mag für den ein oder anderen merkwürdig oder fremd erscheinen, kann an anderer Stelle aber ein Gefühl von Sicherheit verschaffen. Natürlich wird durch eine Bestattungsvorsorge keine Art "Lebensschutz" eingerichtet - Die simple Wahrheit, dass jeder von uns eines Tages gehen muss, ist unumstößlich, kann beängstigend oder befreiend sein. Manchen Menschen hilft es, sich mit der Materie schon zu Lebzeiten auseinanderzusetzen, um eine Art Frieden zu finden. Anderen bietet sich die Möglichkeit einer Vorsorge, weil es keine näheren Angehörigen gibt oder weil sie weit entfernt leben. Es kann erleichternd sein, mit dem Gefühl, selbst diese letzte große Frage gestellt zu haben, den restlichen Lebensweg zu bestreiten. Es können auch finanzielle Gründe sein, die das Interesse an einer Bestattungsvorsorge begründen. Wichtig ist bei all diesen Beweggründen wohl häufig eines: Die Bestattung kann nach Ihren Wünschen erfolgen. Ob Sie Angehörige hinterlassen und ihnen die Möglichkeit bieten wollen, sich auf die Trauerbewältigung zu konzentrieren oder ob Sie ohne Angehörige sind und trotzdem die Gewissheit haben wollen, genau die Bestattung zu erhalten, die Ihren Wünschen entspricht - Eine Bestattungsvorsorge ermöglicht es.

Der Vorsorgevertrag

Der zentrale Bestandteil einer Vorsorge ist ein vertragliches Dokument, der Bestattungsvorsorgevertrag, der zwischen Ihnen oder Ihren Angehörigen und einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl geschlossen wird. Er beinhaltet, ähnlich wie der Bestattungsauftrag, der erst bei Eintreten eines Sterbefalls erteilt wird, alle wichtigen Informationen zu der gewünschten Bestattungsart. Er klärt, ob die Kosten für die Bestattung über eine Sterbegeldversicherung geregelt sind, ob Sie den Vorsorgebetrag im Vorraus bezahlen möchten oder ob sie den finanziellen Aspekt nicht im Vorraus regeln möchten. Oft enthält er eine Vollmacht und einige Seiten, die erst im Sterbefall nach aktuellen Daten, wie zum Beispiel dem letzten Wohnort oder dem Sterbedatum fragen. Diesen Vorsorgevertrag gilt es aufzubewahren, um eventuelle Änderungen und Wünsche schnell mit dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl besprechen zu können. Oft erhalten Sie noch einen Ausweis, den Sie bei sich tragen können, damit im Sterbefall der Bestatter informiert werden kann.

Bei einer Bestattungsverfügung ist die Hinterlegung an einem Ort, an dem sie im Todesfall sofort gefunden werden kann, entscheidend. Darüber hinaus raten wir immer zu einem offenen Gespräch mit der Familie oder Freunden. Obwohl es üblich ist, das Gespräch über die eigene Beerdigung zu vermeiden, sind die meisten Hinterbliebenen dankbar, im Todesfall ein solches Gespräch geführt zu haben. Die beste Lösung ist es, selbst dann, wenn Sie keine Angehörigen haben, eine Person, einen Freund oder einen Pflegenden auf die existierende Vorsorge hinzuweisen. Das Bestattungsunternehmen kann nur tätig werden, wenn es über Ihren Tod informiert wird.

 

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Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.

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