Wie funktioniert der Leichentransport?

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Der Transport Verstorbener oder "die erste Überführung"

In der heutigen mobilen Gesellschaft ist es alles andere als ungewöhnlich, dass jemand in einer Stadt stirbt und dann zur Kremation oder sogar zur schlussendlichen Bestattung oder Beisetzung in eine andere Stadt überführt wird. Gründe der Praktikabilität, wenn zum Beispiel ein Bestattungshaus deutschlandweit arbeitet und verschiedene Krematorien anfährt, können eine Überführung auch über eine größere Distanz begründen. Außerdem kann es dazu kommen, dass der Tod einer Person eintritt, während sie im Urlaub ist oder außerhalb der Stadt arbeitet.

Unabhängig davon, wo eine Person verstirbt, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass ihre sterblichen Überreste an einen Ort transportiert werden, an dem sie gewaschen und zur Kremation vorbereitet werden können. In den allermeisten Fällen ist ein Bestattungsunternehmen damit beauftragt, den Transport der menschlichen Überreste zu organisieren. Es gibt bestimmte Vorschriften, die für den Transport gelten, und die Experten wissen, wie man die Details handhabt. Wenn ein Angehöriger von Ihnen verstorben ist oder Sie sich in der Situation wiederfinden, eine Abholung beauftragen zu müssen, können Sie, nachdem Sie sich für ein Bestattungshaus entschieden haben, bei entsprechender Stelle anrufen. Ihnen werden dann einige Fragen zu dem Ort und dem verstorbenen Menschen gestellt. Abschließend kann Ihnen gesagt werden, in welchem Zeitraum Sie mit der Abholung rechnen können.

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Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.

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