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Wenn ein geliebter Mensch von uns gehen wird, können uns viele Fragen und starke Gefühle bewegen. Dies hier soll, für eine Phase, die persönlicher kaum sein könnte, eine kleine Anregung zur Trauerbewältigung und Abschiednahme sein.
Abschied nehmen
Jeder geht mit dem Tod anders um und verarbeitet ihn anders, es gibt keinen richtigen oder falschen Weg, mit der Nachricht zurechtzukommen, dass es bald zu Ende gehen soll. Wenn ein geliebter Mensch kurz vor seinem Tod steht, sollten Sie überlegen, ob Sie etwas tun wollen, um sein Leben zu feiern. Oft ist natürlich die Konstitution nicht mehr so gut, als das man leicht in einen Kurzurlaub oder auch nur auf einen Ausflug an einen Lieblingsort fahren könnte. Vielmehr begleitet die letzte Zeit vor dem Tod eine zunehmende körperliche Einschränkung. Wenn der geliebte Mensch also nicht mehr wegfahren kann, müssen auch die gemeinsamen Unternehmungen häusliche sein. Das mag frustrierend, ungerecht sein, starke Gefühle können die gemeinsame Zeit bewegen. Es gibt kein Rezept für diese Ausnahmesituation. Hören Sie zu und versuchen Sie zu spüren, was Ihr Gegenüber gerade braucht. Natürlich können Sie Angebote machen, etwas vorlesen, Musik spielen, Fragen stellen, die Sie interessieren, sich erzählen lassen, selber erzählen - Es gibt kein richtig oder falsch, nur den Versuch, dass diese letzte Zeit sich irgendwie gut anfühlen darf. Wenn Sie spüren, dass Ihr geliebter Mensch nicht über das Ende sprechen möchte, akzeptieren Sie das. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was der oder die andere möchte, dürfen Sie fragen.
Wünsche
Sie können überlegen, wie Ihr Angehöriger nach seinem Tod in Erinnerung bleiben möchte. Dazu gehören letzte Wünsche, auch solche für die Bestattungsart. Wenn Ihr geliebter Mensch kein Testament hat, können Sie ihn fragen, ob er eines machen möchte. Natürlich ist diese Frage nicht immer passend, ein Testament kann aber manchmal friedbringend sein. Schließlich dient es dazu, zu wissen, dass der zu Lebzeiten gesammelte Besitz in die gewünschten Hände gelangt. Wenn Ihr Angehöriger kein Testament hat und verstirbt, wird sein "Nachlass" gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufgeteilt. Vielleicht bietet diese letzte Lebensphase die Möglichkeit, über alte Zerwürfnisse hinwegzuschreiten und einander wiederzufinden. Lassen Sie sich darauf ein, wenn Sie sich danach fühlen.
Überfordern Sie sich nicht
Es ist wichtig, dass Sie, obwohl Sie dem geliebten Menschen sicher gerne einen Teil der Last abnehmen würden, nicht vergessen, dass auch Sie eine Last tragen. Sie müssen auch einen Abschied durchleben und feststellen, dass da jemand schmerzlich fehlen wird. So sehr Sie also darum bemüht sind, mit aller Kraft die letzte Zeit zu einer lebenswerten zu machen, so sehr sollten Sie Ihre eigenen Kräfte im Blick behalten. Sie sind besonders dann eine gute Begleitung, wenn Sie nicht völlig fertig sind. Nehmen Sie sich den notwendigen Raum und die Zeit, auch einmal durchzuatmen.
Über 11.000 Familien vertrauen Anternia seit 2010
Wenn ein geliebter Mensch geht, brauchen Sie einen Partner, auf den Sie sich verlassen können. Seit 2010 haben mehr als 11.000 Familien in ganz Deutschland Anternia Bestattungen ihr Vertrauen geschenkt – in einem der schwierigsten Momente ihres Lebens. Was Hinterbliebene besonders schätzen: die einfühlsame persönliche Betreuung, absolute Transparenz in allen Schritten und eine Organisation, die ihnen Sicherheit gibt, wenn alles andere wankt. Hunderte Bewertungen, persönliche Briefe und E-Mails bestätigen: Bei Anternia sind Sie in guten Händen.
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Legen Sie zu Lebzeiten Ihre Bestattungswünsche fest. So entlasten Sie im Ernstfall Ihre Angehörigen und schützen sie vor hohen Bestattungskosten.
Jetzt informieren →Hinweis zu möglichen Zusatzkosten: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren (z. B. für Bestattungsgenehmigungen, insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i. d. R. auf 50 bis 200 €. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 m Körpergröße und/oder über 120 kg Körpergewicht, beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z. B. COVID-19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel (z. B. Föhr, Amrum, Sylt).
