Grabauflösung und Umbettung der Urne nach Ablauf der Ruhezeit

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Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit
Nach Ablauf der Ruhezeit werden Urnen von der Friedhofsverwaltung ausgegraben und auf einem dafür vorgesehenen anonymen Urnenfeld beigesetzt. Sollten Sie den abgelaufenen Grabplatz nicht verlängern möchten, können wir Ihnen schöne und dauerhafte Alternativen zu der anonymen Beisetzung anbieten. Nach Ablauf der Ruhezeit können wir Urnen problemlos ausgraben bzw. eine Umbettung durchführen. Danach haben Sie die Wahl, ob Sie sich für die "Urne an Angehörige" entscheiden, in einem Wald beisetzen oder eine Seebestattung in der Nord- oder Ostsee wünschen. Im Rahmen einer Diamantbestattung kann man aus der Urnenasche auch nach Jahrzehnten noch einen Diamanten herstellen. Bei sämtlichen Alternativen entstehen keine Folgekosten, da diese für die "Ewigkeit" ausgelegt sind. Zu guter letzt sind sie dadurch auch preislich sehr interessant.

Gerne können Sie uns den entsprechenden Friedhof nennen, und wir holen die benötigten Informationen kostenlos und unverbindlich ein.
Sobald wir wissen, auf welchen Friedhof sich Ihr Anliegen bezieht, und welche Umbettungs-Variante Sie bevorzugen, werden wir Ihnen gerne ein faires Angebot unterbreiten.
 
Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit
Grundsätzlich wäre eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit möglich, dafür müsste allerdings ein "wichtiger Grund" vorliegen und die Friedhofsverwaltung
diesen auch als solchen anerkennen. Hier liegt aber genau das Problem, da es in den meisten Fällen wohl schwierig sein wird, eine solche Begründung für den Antrag auf Umbettung zu finden.

Was ist ein wichtiger Grund für eine Umbettung vor Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit?

Nach Auffassung von Gerichten z. B. dann:

  • Wenn der Verstorbene im falschen Grab bestattet worden ist
  • Wenn den Angehörigen der Besuch des Grabes nicht mehr zumutbar ist, z. B. wegen hohen Alters
  • Wenn Verstorbene in einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen
  • Wenn es der Wunsch des Verstorbenen gewesen wäre in einem anderen Umfeld / Grab beigesetzt zu werden

Eventuell macht es auch Sinn, wenn Sie sich direkt an das Friedhofsamt wenden, und sich Allgemein über die Möglichkeiten für eine Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit informieren. Je nach Friedhof könnten Ihnen bereits gezahlte Friedhofsgebühren erstattet werden, wenn das Grab vor Ablauf der Ruhezeit aufgelöst wird. Auch das klären wir gerne mit dem Friedhofsamt.
 

Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.

Sie wünschen eine persönliche Beratung? Wir beraten Sie gerne.
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