25 häufige Fragen zur Bestattung (Formulare, Ablauf, Bestattungsarten)

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Nachfolgend haben wir für Sie die häufigsten Fragen zu verschiedenen Themenbereichen rund um die Beisetzung zusammengestellt. Wir hoffen, Ihnen damit die wichtigsten Antworten zur Verfügung gestellt zu haben. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, sind wir selbstverständlich jederzeit für Sie da.
 
Grundsätzliche Fragen
 
A) Benötige Formulare

Welche Urkunden und Dokumente werden im Todesfall benötigt?
Das hängt ganz vom Familienstand des Verstorbenen ab. Bei ledigen Verstorbenen werden Geburtsurkunde und Personalausweis (falls dieser nicht vorliegt, dann genügt auch eine Meldebestätigung) verlangt. War der Verstorbene verheiratet, muss auch die Heiratsurkunde vorgelegt werden. Bei Geschiedenen ist zudem ein rechtskräftiges Scheidungsurteil nötig. War der Verstorbene verwitwet, so ist auch die Sterbeurkunde des Ehepartners vorzulegen. Alle Dokumente werden für die Bestattung im Original benötigt und danach an Sie zurückgegeben. Der Personalausweis wird in der Regel vom Standesamt eingezogen und vernichtet.
 
Weshalb müssen im Auftragsfall so viele persönliche Angaben gemacht werden?
Die Menge der Angaben gewährleistet, dass von Anfang an alles mit rechten Dingen zugeht. Dazu sammelt der Auftrag die Angaben zum Auftraggeber im ersten und die zum Verstorbenen im zweiten Teil. Der erste Teil stellt anhand der erhobenen Daten sicher, dass es sich bei dem Auftraggeber auch tatsächlich um den Bestattungspflichtigen handelt. Der deutlich umfassendere zweite Teil sammelt alle für das Standesamt notwendigen Angaben zum Verstorbenen. Der Auftrag wird dann, zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten, beim Standesamt vorgelegt. Selbstverständlich werden alle erhobenen Daten vertraulich behandelt und nur für diesen vertraglich vereinbarten Zweck verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
 
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Das ist individuell verschieden. Als Anhaltspunkt mag die folgende Übersicht dienen: Je eine Sterbeurkunde für die eigenen Unterlagen, für das Nachlassgericht, für jede Bank, auf der ein Konto aufzulösen ist, und für jede Versicherung, bei der ein Vertrag zu kündigen ist. Für alle sonstigen Kündigungen (Wohnung, Telefon, Strom, etc.) reicht üblicherweise eine Kopie der Sterbeurkunde aus.
 
Wie lange dauert das Ausstellen der Sterbeurkunden?
Sie sollten auf jeden Fall mit etwa einer Woche rechnen. Je nach Auslastung des Standesamtes kann es etwas schneller gehen oder aber etwas länger dauern.
 
B) Kosten
Was macht den Unterschied in den Kosten im Vergleich zu einem regionalen Bestatter aus?
Ein regionaler Bestatter mit Büro- und Ausstellungsräumen hat deutlich höhere Kosten, die sich auf seine Preisgestaltung auswirken, deshalb müssen Sie dort mit den zwei- oder dreifachen Kosten rechnen. Unser Unternehmen arbeitet nach strengen betriebswirtschaftlichen Kriterien, die unsere Kosten niedrig halten. Dies wirkt sich entsprechend auf unsere Preiskalkulation aus und versetzt uns in die Lage, Ihnen eine qualitativ hochwertige und würdevolle Dienstleistung zu einem günstigen Preis anzubieten.
 
Welche Zahlungsmodalitäten gibt es?
Üblicherweise stellen wir etwa eine Woche nach der Beisetzung eine Rechnung, für deren Begleichung Sie dann bis zu 30 Tage Zeit haben. Es können aber bei Auftragserteilung auch andere Zahlungsmodi vereinbart werden.
 
Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
Sobald der Verstorbene überführt ist, fallen keinerlei Kosten mehr an. Es können allerdings vom Arzt oder Krankenhaus noch Gebühren für die Ausstellung des Totenscheins in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten, die in der Regel zwischen 50.- und 250.- Euro liegen, werden von uns ausgelegt und sind dann von Ihnen zu erstatten.
 
Gibt es weitere Folgekosten?
Nein, weitere Kosten fallen bei keiner von uns angebotenen Bestattungsvariante an.
 
C) Ablauf

Was ist anders bei einer Bestattung über das Internet?
Was über das Internet abgewickelt wird, sind die Formalitäten und die organisatorischen Fragen. Die Bestattung selbst unterscheidet sich nicht von einer Bestattung, die Sie im Büro eines Bestatters planen und vorbereiten.
 
Wie wird die Abholung im Sterbefall organisiert?
Dazu muss zunächst der entsprechende Auftrag zur Bestattung zusammen mit der unterschriebenen Vollmacht bei uns eingehen. Sobald dies der Fall ist, vereinbaren wir einen Termin zur Abholung. Diese kann bei Sterbefällen zu Hause oder in einem Alten- oder Pflegeheim oft noch am Tag der Auftragserteilung erfolgen. In Krankenhäusern geschieht dies in der Regel am darauf folgenden Tag. Für die Überführung des Verstorbenen werden zwei Sargträger beauftragt, die den Sarg zum vereinbarten Krematorium bringen. Dort wird der Leichnam bis zur Einäscherung in einem speziellen Kühlraum aufbewahrt.
 
Kann ich mich darauf verlassen, dass mit dem Verstorbenen würdevoll umgegangen wird?
Selbstverständlich, denn die Würde des Verstorbenen steht bei uns an erster Stelle. Unsere Partner verfahren nach demselben Leitbild, wovon wir uns auch immer wieder überzeugen. Jeder einzelne Schritt einer Bestattung wird von uns nicht nur überprüft, sondern auch mit Hilfe einer speziellen Software Protokolliert. So können wir jederzeit jeden einzelnen Schritt rekonstruieren.
 
Wie viel Zeit vergeht zwischen Abholung und Bestattung?
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst muss der Amtsarzt den Leichnam zur Einäscherung freigeben. Ist der Verstorbene dann eingeäschert, wird die Urne an den vereinbarten Beisetzungsort gebracht. Außerdem muss die Ausfertigung der Sterbeurkunden abgewartet werden. Ist dies alles erledigt, kann der Termin für die Bestattung vereinbart werden. Erfahrungsgemäß dauert dies mindestens eine, meistens zwei und manchmal bis zu drei Wochen.
 
Sind Sie bei der Bestattung persönlich anwesend oder erreichbar?
Wir sind für Sie jederzeit telefonisch erreichbar, wenn es um die Beratung, den Auftrag selbst oder anfallende Fragen geht.
Findet die Bestattung in einem Friedwald statt, ist der örtliche Förster für Ihre persönliche Betreuung zuständig und selbstverständlich auch anwesend. Handelt es sich um eine Seebestattung, dann ist der Kapitän für den Ablauf und Ihre Betreuung verantwortlich.
 
2 – Fragen zu den Bestattungsarten
 
A) Anonyme Bestattung

Was ist ein „Friedhof unserer Wahl“?
In diesem Fall suchen wir den Friedhof aus, auf dem der Verstorbene beigesetzt wird. Da wir mit verschiedenen Friedhöfen zusammen arbeiten, haben wir mit diesen auch feste Vereinbarungen bezüglich der Gebühren. Auf diese Weise sind wir in der Lage, Bestattungen zu einem Festpreis anzubieten.
 
Welche Gebühren fallen an, wenn ich einen Friedhof oder Bestattungsort meiner Wahl aussuche?
In jedem Fall die ortsüblichen Grab- und Beisetzungsgebühren. Wenn Sie selbst einen Friedhof aussuchen, dann nehmen wir mit diesem Friedhof Kontakt auf und bitten um die aktuelle Gebührenordnung. Diese Gebühren werden von uns zunächst ausgelegt und Ihnen dann ohne weitere Aufschläge in Rechnung gestellt. Die Gebühren selbst können zwischen unter 200.- Euro bis über 2.000.- Euro liegen. Vor allem in den größeren Städten liegen sie erfahrungsgemäß zwischen 650.- und 1.200.- Euro.
 
B) Fragen zur Beisetzung im FriedWald
 
Wo kann die Beisetzung erfolgen?
Für die Beisetzung stehen inzwischen eine ganze Reihe von Wäldern zur Verfügung, in denen Bestattungen möglich sind. Wir bestatten in allen Wäldern der FriedWald GmbH. Eine Beschreibung dieser Wälder und die genaue Lage können Sie über die Internetseite www.friedwald.de abrufen.
 
Ist es möglich, den Baum selbst auszusuchen?
Ja, Sie können unter den in Frage kommenden Bäumen wählen. Welche Bäume zur Auswahl stehen, können Sie direkt bei FriedWald erfragen, entweder telefonisch unter der Nummer 06155-848100 oder über die Internet-Seite www.friedwald.de.
 
Ist es möglich, der Beisetzung im Friedwald beizuwohnen?
Ja, selbstverständlich können Sie bei der Beisetzung persönlich anwesend sein.
 
Durch wen erfolgt die Beisetzung im Friedwald?
In diesen Fällen erfolgt die Bestattung üblicherweise durch den örtlichen Förster.
 
C) Fragen zur Seebestattung
Ist für eine Seebestattung ein Antrag oder eine Genehmigung erforderlich?
Nein, eine Seebestattung muss weder beantragt noch genehmigt werden. Maßgeblich ist hier der letzte Wille des Verstorbenen, auf See bestattet zu werden. Diese Willensäußerung gilt auch dann, wenn sie nur mündlich erfolgt ist.
 
Wo genau werden die Seebestattungen durchgeführt?
Seebestattungen müssen in jedem Fall außerhalb der Drei-Meilen-Zone durchgeführt werden. Unsere Bestattungsgebiete liegen vor Warnemünde, in der Lübecker Bucht und in der Nähe des Kieler Leuchtturms.
 
Wie viel Zeit muss ich für die Beisetzungsfahrt einplanen?
Die Dauer einer solchen Beisetzungsfahrt hängt davon ab, wie weit das Beisetzungsgebiet entfernt ist und welches Wetter herrscht. Von Kiel aus dauert eine Fahrt rund zwei Stunden und von Travemünde oder Niendorf aus müssen Sie etwa eine Stunde einplanen. Von Warnemünde aus dauert die Fahrt dagegen nur etwa 45 Minuten.
 
Wann werde ich von wem über den Beisetzungstermin informiert?
Nach der Einäscherung muss die Urne muss zunächst an die Reederei überführt werden. Sobald dies geschehen ist, setzt sich die Reederei mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
 
Welche Eigenschaften muss eine Urne für die Seebestattung haben?
Für eine Seebestattung werden nur Urnen zugelassen, die sich nach spätestens vier Stunden aufgelöst haben. Urnen für eine Seebestattung sind deshalb aus Papier (Zellulose) oder aus Granulat.
 
Kann ich nach der Beisetzung an einer Gedenkfahrt teilnehmen?
Ja, jederzeit. Alle Häfen bieten in regelmäßigen Abständen Fahrten zu einzelnen Beisetzungsgebieten an.

Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, Krankenhaus-Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich i.d.R. auf € 50 bis € 200. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA) sowie bei einer Überführung von einer deutschen Insel wie z.B. Föhr, Amrum, Sylt etc.

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